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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 02-03 | Investitionsabzugsbetrag: BMF präzisiert Erleichterungen ab 2016

Das BMF hat Zweifelsfragen zur Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG beantwortet und erläutert die erheblichen Vereinfachungen durch das StÄndG 2015. Wir gehen auf folgende Aspekte ein: Kein Nachweis der Investitionsabsicht erforderlich, Erleichterungen gelten auch bei Eröffnung eines Betriebs, elektronische Übermittlung der Investitionsabzugsbeträge, Auswirkungen auf andere Besteuerungsgrundlagen.

Track 02 | Kein Nachweis der Investitionsabsicht erforderlich, Betriebseröffnung

Den Anfang macht heute das umfangreiche Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Investitionsabzugsbeträgen. Das BMF beantwortet Zweifelsfragen und geht insbesondere auf die Neuerungen ein – durch das Steueränderungsgesetz 2015.

Durch die Gesetzesänderung wurde die Anwendung des § 7g EStG erheblich vereinfacht. Betriebe können flexibler steuerbegünstigt investieren. Die wohl wichtigste Neuerung ist, dass eine konkrete Investitionsabsicht ab 2016 nicht mehr verlangt wird. Zudem ist eine Festlegung auf eine bestimmte Investition nicht mehr erforderlich. Damit entfallen auch die Streitigkeiten um die richtige Bezeichnung und die Angabe der Funktion des begünstigten Wirtschaftsgutes. Ausreichend i...

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