Online-Nachricht - Dienstag, 23.05.2017

E-Bilanz | Veröffentlichung der Taxonomien 6.1 vom (BMF)

Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.1) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 16.05.2017 - IV C 6 - S 2133-b/17/10003).

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2017 und für Echtfälle ab Mai 2018 gegeben sein.

Auf folgende Neuerungen weist das BMF im Einzelnen hin:

  • Aufwandsverteilungsposten

  • Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-45578