Online-Nachricht - Montag, 22.05.2017

DBA | Steuerabkommen mit Panama (Bundestag)

Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr (BT-Drucks. 18/11878) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen.

Wie die Bundesregierung erläutert, soll geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/12398) zugrunde.

Auf Fragen der Fraktion Die Linke, warum mit Panama ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen werde, ohne dass es zu einem automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten komme, erklärte die Regierung, dieses Abkommen sei für die deutschen Unternehmen wichtig. Über ein Doppelbesteuerungsabkommen für die anderen Bereiche werde noch verhandelt. Ziel der Bundesregierung sei es, darin einen automatischen Informationsausgleich zu vereinbaren.

Die CDU/CSU-Fraktion äußerte die Erwartung, dass es zu einer Regelung für alle Bereiche kommen werde, und die SPD-Fraktion schloss sich dieser Auffassung an. Die Linksfraktion lehnte das Abkommen ab, weil deutlich geworden sei, dass Panama nicht kooperativ sei. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich kritisch. Es sei nicht klar, ob es zu dem automatischen Informationsaustausch kommen werde.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-45551