Online-Nachricht - Donnerstag, 27.04.2017

Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt Lizenzschranke (hib)

Der Finanzausschuss hat am als Maßnahme gegen schädliche Steuerpraktiken unter anderem eine sogenannte Lizenzschranke beschlossen. Außerdem wurde zur Entlastung besonders der mittelständischen Wirtschaft die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter stark erhöht.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Nachdem die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD insgesamt acht Änderungsanträge beschlossen hatten, stimmte der Finanzausschuss dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BT-Drucks. 18/11233, 18/11531) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu.

  • Zur Unterbindung von Gewinnverlagerungen sieht der Gesetzentwurf eine Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen vor.

  • Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hob die Bedeutung weiterer Änderungsbeschlüsse der Koalitionsfraktionen hervor. So werde die Steuerfreiheit von Wagniskapitalzuschüssen für junge Unternehmen ausgeweitet.

  • Außerdem werde die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gesetzlich festgelegt. In der Begründung des Änderungsantrages heißt es dazu, Sanierungsgewinne, die durch Schuldenerlass im Insolvenzverfahren entstehen, seien seit über 80 Jahren steuerfrei. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes seien daran Zweifel entstanden, so dass jetzt durch eine Gesetzesänderung die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werde, "da die Steuerbefreiung ohne Ermessenspielraum seitens der Finanzverwaltung zu gewähren ist".

  • Von der CDU/CSU-Fraktion wurde auch die beschlossene Erhöhung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter als Erleichterung für den Mittelstand gewürdigt. Diese Sofortabschreibung wird von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Angewendet werden sollen die neuen Wertgrenzen auf nach dem angeschaffte Wirtschaftsgüter.

Hinweis:

Das Gesetz soll am vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen werden. Der Bundesrat muss dem Vorhaben danach noch zustimmen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 271 (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-43650