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FG Niedersachsen 22.02.2017 9 K 230/16, NWB 18/2017 S. 1341

Abgabenordnung | Feststellung der Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage

Das entschieden, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage durch eine GbR auf dem gemeinsam genutzten Wohnhaus der Gesellschafter (zusammenveranlagte Ehegatten) einen Fall von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO darstellt, sodass eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage nicht erforderlich ist.

Anmerkung:

Die Kläger hatten ihrer Einkommensteuererklärung lediglich eine Gewinnermittlung für den Betrieb der Photovoltaikanlage beigefügt, aber keine Erklärung zur einheitlich und gesonderten Feststellung der Einkünfte abgegeben. Das Finanzamt schätzte daraufhin die Einkünfte aus [i]FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 17.10.2016 NWB DAAAG-40362 Gewerbebetrieb für das Streitjahr...

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