Online-Nachricht - Dienstag, 25.04.2017

Kapitalertragsteuer | Beschränkung der Anrechenbarkeit nach § 36a EStG (BMF)

Das BMF hat zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 03.04.2017 - IV C 1 - S 2299/16/10002).

Das BMF-Schreiben befasst sich mit folgenden Anwendungsfragen:

  1. Allgemeines (Anrechnungsberechtigter)

  2. Erweiterte Anrechnungsvoraussetzungen des § 36a EStG

    1. Mindesthaltezeitraum, Mindesthaltedauer

    2. Mindestwertänderungsrisiko

    3. Keine Verpflichtung zur Vergütung der Kapitalerträge gegenüber anderen Personen

    4. Betroffene Kapitalertragsarten

    5. Fiktion der Personenidentität

    6. Ausnahmetatbestände

    7. Feststellungslast

  3. Rechtsfolgen bei Fehlen der erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen

    1. Nichtanrechenbarkeit in Höhe von drei Fünftel

    2. Abziehbarkeit der nicht anrechenbaren Kapitalertragsteuer

    3. Zahlungspflicht bei unterbliebenem Steuerabzug

  4. Sonstiges

    1. Anwendungsgrundsätze

    2. Keine Auswirkung auf das Steuerabzugsverfahren

    3. Anwendung auf Personengesellschaften

    4. Anwendung auf ertragsteuerliche Organschaften

    5. Anwendung des § 36a EStG bei im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünften

  5. Anwendungsbeginn

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-43482