Kapitalertragsteuer | Beschränkung der Anrechenbarkeit nach § 36a EStG (BMF)
Das BMF hat zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 03.04.2017 - IV C 1 - S 2299/16/10002).
Das BMF-Schreiben befasst sich mit folgenden Anwendungsfragen:
Allgemeines (Anrechnungsberechtigter)
Erweiterte Anrechnungsvoraussetzungen des § 36a EStG
Mindesthaltezeitraum, Mindesthaltedauer
Mindestwertänderungsrisiko
Keine Verpflichtung zur Vergütung der Kapitalerträge gegenüber anderen Personen
Betroffene Kapitalertragsarten
Fiktion der Personenidentität
Ausnahmetatbestände
Feststellungslast
Rechtsfolgen bei Fehlen der erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen
Nichtanrechenbarkeit in Höhe von drei Fünftel
Abziehbarkeit der nicht anrechenbaren Kapitalertragsteuer
Zahlungspflicht bei unterbliebenem Steuerabzug
Sonstiges
Anwendungsgrundsätze
Keine Auswirkung auf das Steuerabzugsverfahren
Anwendung auf Personengesellschaften
Anwendung auf ertragsteuerliche Organschaften
Anwendung des § 36a EStG bei im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünften
Anwendungsbeginn
Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Sc)
Fundstelle(n):
NWB YAAAG-43482