Online-Nachricht - Donnerstag, 20.04.2017

Gesetzgebung | Einheitliches Rentenrecht (hib)

Ab 2025 soll bundesweit ein einheitliches Rentenrecht gelten. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 18/11923) vorgelegt, der die Angleichung des bisher unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West in sieben Schritten vorsieht.

In einem ersten Schritt soll der aktuelle Rentenwert (Ost) zum auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden und diesen bis zum vollständig erreicht haben.

In weiteren Schritten soll der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum die Höhe des Westwertes erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt soll dann im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten.

Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig entfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 247 (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAG-43136