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Arbeitshilfe April 2017

Zulassungsbescheinigung ist ein verbindlicher Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 Abs. 10 AO?

Zulassungsbescheinigung Teil I und II als Grundlagenbescheid:

1. Handelt es sich bei der Zulassungsbescheinigung um einen Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 Abs. 10 AO, der für die Finanzbehörde verbindlich feststellt, auf wen ein Fahrzeug zugelassen wurde, und dass es überhaupt zugelassen worden ist?

2. Lösen Registrierzulassungen ohne Außenwirkung Kraftfahrzeugsteuer aus?

3. Findet die Mindeststeuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des KraftStG auch für Saisonkennzeichen Anwendung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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