Angela Henke

Kommunale Steuern

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00451-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66851-7

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Kommunale Steuern (1. Auflage)

§ 19 Voraussetzungen der Befugnis zur Erhebung einer Spielgerätesteuer nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG

I. Steuer

1Die Spielgerätesteuer ist in der Regel materiell-rechtlich als Steuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG (dazu Erster Teil § 2 Rn. 2) ausgestaltet. Ein mit ihr neben dem Zweck der Erzielung von Einnahmen verfolgter Lenkungszweck, die Spielsucht einzudämmen, steht dem Steuercharakter nicht entgegen. Dieses Lenkungsziel ist zulässig. Denn nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung steht fest, dass Glücksspiele und Wetten zu krankhaftem Suchtverhalten führen können. Spielsucht kann zu schwerwiegenden Folgen für den Betroffenen, seine Familie und die mit Folgekosten belastete Gemeinschaft führen. Von den unterschiedlichen Formen des Glücksspiels spielen nach derzeitigem Erkenntnisstand die meisten Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten an Automaten, die nach den Vorschriften der Gewerbeordnung betrieben werden dürfen. Am Charakter der Spielgerätesteuer als Steuer ändert sich nichts, wenn der Lenkungszweck gegenüber der Finanzfunktion der Steuer in den Vordergrund tritt, solange diese nicht von einer Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter verdrängt wird (dazu Erster Teil § 2 Rn. 8).

II. Verbrauch- oder Aufwandste...