Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg 09.01.2017 4 V 4265/15, BBK 8/2017 S. 359

Buchführung | Quantilsschätzung beim Gastwirt

Ein Gastwirt, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, muss seine Umsätze einzeln aufzeichnen. Dies ergibt sich aus § 22 UStG.

Die Einzelaufzeichnungspflicht umfasst insbesondere die Einnahmen aus Feiern und aus Buffetlieferungen; hierzu zählen auch die Angebote und Angaben zur Person des Vertragspartners. Weiterhin sind alle Belege auch aufzubewahren, insbesondere die Ursprungsaufzeichnungen [i]Belege über Feiern und Buffetlieferungen fehlten wie Kellnerbons, Kassenzettel oder Kassenstreifen, wenn kein Kassenbuch oder Kassenbericht geführt wird und eine chronologische nach dem Tag des Geldeingangs geordnete Belegablage mit Einzelaufzeichnung nicht vorliegt.

[i]Ringbucheinlagen nicht ausreichendDas FG beanstandete bei seinen Entscheidungen auch, dass es sich bei den vom Antragsteller vorgelegten Aufzeichnungen um nicht nummerierte Ringbucheinlagen handelte, die jederzeit „spurlos“ au...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen