Online-Nachricht - Montag, 03.04.2017

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Der Bundestag hat am das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/9949) wurde in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drucks. 18/11778) zugrunde sowie ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (BT-Drucks. 18/11790).

Die wesentlichen Regelungen:

  • Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung.

  • Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt.

  • Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.

  • Per Änderungsantrag fügten die Koalitionsfraktionen in den Entwurf noch eine Regelung ein, wonach bereits in voller Höhe abgeschriebene Wirtschaftsgüter mit bestimmten Daten nur noch dann in einem Verzeichnis aufgeführt werden müssen, wenn ihr Wert 250 Euro übersteigt. Bisher waren es 150 Euro.

  • Außerdem wird das Erstellen von Rechnungen bei Kleinumsätzen erleichtert.

Hinweis:

Der Bundesrat, der dem Gesetz noch zustimmen muss, lehnt in seiner Stellungnahme die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine ab, weil diese oft Bestandteil der Rechnungen seien und bei Bargeschäften oft der einzige Anhaltspunkt bei der Ermittlung von Steuerhinterziehung seien. Die Bundesregierung bleibt in ihrer Gegenäußerung bei ihrer Auffassung.

Quelle: Bundestag online

Fundstelle(n):
NWB IAAAG-41704