Online-Nachricht - Freitag, 24.03.2017

Berufsrecht | Anerkennung für Juristen aus EU-Ländern neu geregelt (Bundestag)

Der Bundestag hat am die Berufsanerkennung für Juristen aus EU-Ländern neu geregelt.

Dazu hat die Bundesregierung einen Entwurf (BT-Drucks. 18/9521, 18/10102 Nr. 13) für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe eingebracht. Der vom Entwurf in vom Ausschuss geänderter Fassung wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke in 2. und 3. Lesung angenommen.

Die Änderungen betreffen die Streichung weiterer Regelungen zur Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte und die Möglichkeit der Bußgeldverhängung durch die Rechtsanwaltskammern sowie das Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozessordnung. Zur Abstimmung lagen eine Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 18/9948) sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 18/11468) vor.

Ziel des Gesetzes ist es, die Modalitäten der Berufsanerkennung von Rechtsanwälten, Patentanwälten sowie unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufen aus anderen EU-Staaten in Deutschland an neue europäische Standards angepasst werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG und 2013/55/EU) in deutsches Recht umsetzen.

Hinweis:

Weitere Infos hierzu hat der Bundestag auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-41126