Online-Nachricht - Freitag, 24.03.2017

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Einführung der Pkw-Maut

Der Bundestag hat am die Einführung einer Pkw-Maut beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (BT-Drucks. 18/11237, 18/11536) stimmten in namentlicher Abstimmung 397 Abgeordnete zu, 135 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab neun Enthaltungen.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (BT-Drucks. 18/11646) zugrunde. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 18/11667), wonach der Bundestag feststellen sollte, dass das Infrastrukturabgabengesetz mit EU-Recht nicht vereinbar ist, dass die Pkw-Maut mehr kostet als sie einbringt und den Grenzregionen schadet. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag auch einen Gesetzentwurf der Linken (BT-Drucks. 18/11012) ab, der darauf abzielte, das Infrastrukturabgabengesetz aufzuheben.

Mit 405 gegen 125 Stimmen bei zwölf Enthaltungen nahm der Bundestag in einer zweiten namentlichen Abstimmung den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BT-Drucks. 18/11235, 18/11560) an. Dazu hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 18/11643) und der Haushaltsausschuss einen Bericht (BT-Drucks. 18/11644) vorgelegt.

Mit dem Gesetz wird die Ende 2016 erzielte Einigung mit der EU-Kommission, die wegen der Einführung der Pkw-Maut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte, umgesetzt, um zeitnah mit der Erhebung der Infrastrukturabgabe in Deutschland beginnen zu können. Dazu werden vor allem die Preise für Kurzzeitvignetten geändert. Zudem werden die im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommenen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Fahrzeuge erhöht, "um eine noch stärkere ökologische Lenkungswirkung zu erzielen", wie die Bundesregierung schreibt.

Laut der Vorlage kosten Zehntagesvignetten nun abhängig von Motorleistung und Schadstoffausstoß 2,50 Euro, 4 Euro, 8 Euro, 14 Euro oder 20 Euro. Der günstigste Fall sieht nach dem geltenden, derzeit aber nicht angewendeten, Infrastrukturabgabengesetz 5 Euro vor. Eine Zweimonatsmaut kostet zwischen 7 Euro und 40 Euro. Hier sah der günstigste Fall bislang 16 Euro vor.

Zugleich wird mit der Verkehrsteueränderung für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse die Kraftfahrzeugsteuer gesenkt. Mit den höheren Steuerentlastungsbeträgen, deren Volumen mit 100 Millionen Euro angegeben wird, soll der ökologische Anreiz für Fahrzeuge dieser Emissionsklasse verstärkt werden. Die Kosten sollen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur voll kompensiert werden. Die Änderungen dienen dazu, das Vertragsverletzungsverfahren zu beenden.

Weitere Informationen: Bundestag online (il)

Hinweis:

Das Gesetzesvorhaben muss nun noch durch den Bundesrat. Die Länderkammer hat zwar kein Zustimmungsrecht, kann allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Gesetzgebungsverfahren - möglicherweise entscheidend bis zur nächsten Wahl - verzögern.

Fundstelle(n):
NWB PAAAG-41116