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Besprechungsergebnis v.

Niederschrift über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 09.03.2016

1. Gemeinsame Grundsätze für Bestandsprüfungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB IV; hier: Änderungen aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-ÄndG)

Auf Grundlage des unter Top 4 der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am gefassten Besprechungsergebnisses hat der GKV-Spitzenverband mit Schreiben vom das Genehmigungsverfahren für die Gemeinsamen Grundsätze für Bestandsprüfungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB IV in der ab dem an geltenden Fassung eingeleitet.

Um den methodischen Ansatz der Bestandsprüfungen noch einmal kritisch zu bewerten, fand am im Hause des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) das in der vorgenannten Besprechung avisierte Konsolidierungsgespräch zwischen dem BMAS, den beteiligten Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände statt. Ergebnis dieses Gespräches war, das Genehmigungsverfahren zunächst auszusetzen, um im Rahmen des 6. SGB IV-ÄndG noch inhaltliche Anpassungen im Verfahren zu ermöglichen.

Es bestand zudem Kons...

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