Online-Nachricht - Donnerstag, 23.03.2017

Digitaler Lohnnachweis | Fehlerhafte Zuordnung zur Gefahrtarifstelle (DStV)

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen machen auf eine fehlerhafte Zuordnung zur Gefahrtarifstelle aufmerksam. Hierauf weist der DStV aktuell hin.

Hintergrund: Am wurde das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Zwar muss für die Beitragsjahre 2016 und 2017 parallel zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Lohnnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren eingereicht werden. Ab dem Beitragsjahr 2018, das heißt ab , erfährt die Praxis jedoch eine Erleichterung. Dann ist der digitale Lohnnachweis die alleinige Grundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Auch für Steuerberater sind diese Änderungen relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten durchführen.

Hierzu führt der DStV u.a. weiter aus:

Wie sich bei Lohnbuchprüfungen immer wieder zeige, sind Beschäftigte im Lohnabrechnungssystem vielfach nicht der richtigen Gefahrtarifstelle zugeordnet. Hierauf machen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen aktuell aufmerksam.

Das Problem ergäbe sich vorrangig bei Unternehmen, deren Veranlagung mehrere Gefahrtarifstellen umfasst: Nach einer Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erhielten die Mandanten in der Vergangenheit mitunter die Unterlagen von ihren Steuerberatern zur eigenständigen Meldung an die Berufsgenossenschaft. Zu diesen Unterlagen zählten beispielsweise die Hilfsliste zur Berufsgenossenschaft oder die UV-Meldeliste. Über die in diesem Zuge ggf. durch die Betriebe vorgenommenen Korrekturen von Zuordnungen erfolgte jedoch keine Rückmeldung an den steuerlichen Berater. Die Folge: Die digitalen Lohnnachweise im UV-Meldeverfahren sind fehlerhaft.

Um einen reibungslosen Start des digitalen Lohnnachweises sicherzustellen, raten die Unfallversicherungsträger daher, die jeweils aktuelle Veranlagung mit der Mandantschaft abzustimmen. Dabei müsse auch die zutreffende Zuordnung der Beschäftigten zu den veranlagten Gefahrtarifstellen noch einmal überprüft werden.

Hinweis:

Weitere Infos hierzu hat der DStV auf seiner Homepage veröffentlicht. Informationen zum UV-Meldeverfahren hat die DGUV auf Ihrer Homepage veröffentlicht. Hier finden Sie auch einen Fehlerkatalog.

Quelle: u.a. DStV online (il)

Fundstelle(n):
NWB RAAAG-41056