Online-Nachricht - Mittwoch, 22.03.2017

Lohnsteuer | Kein Freibetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (BFH)

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 39a Abs. 1 Nr. 2 EStG in der im Streitjahr 2007 geltenden Fassung sind nur Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 4, 5, 7 bis 9 EStG und des § 10b EStG, soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR übersteigen, auf der Lohnsteuerkarte als Freibetrag eintragungsfähig.

Sachverhalt: Streitig ist, ob Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte für eine Einmalzahlung zum Erhalt einer sog. Rürup-Rente als Sonderausgabe i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG einzutragen ist.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

Hinweis:

Das Verfahren war im Hinblick auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 323/10 vom BFH ausgesetzt worden (zur Vorinstanz s. unsere Nachricht vom 30.06.2009). Nachdem das BVerfG dieses Verfahren beendet hatte (s.o. sowie unsere Nachricht vom 20.07.2016), konnte nun auch der BFH über die Revision entscheiden.

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAG-40961