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BFH 08.11.2016 I R 49/15, NWB 12/2017 S. 840

Bilanzierung | Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen

Nach dem ist eine gewinnerhöhende Wertaufholung auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen diese später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird.

Anmerkung:

Im Streitfall wurden einige Jahre nach der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung in die GmbH unter geringfügiger Kapitalerhöhung Teilbetriebe mit stillen Reserven nach § 20 UmwStG 1995 zum Buchwert eingebracht. Nach dem Verständnis des BFH wuchsen die stillen Reserven anteilig den früher abgeschriebenen Altanteilen zu. Weil deren Teilwert dadurch anstieg, ist die Wertaufholung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i. V. mit ...

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