Online-Nachricht - Montag, 13.03.2017

Gesetzgebung | Reform der Insolvenzanfechtung (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz i.d.F. des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 18/11199) verabschiedet.

Zu den wesentlichen Regelungen des Gesetzes siehe .

Zudem hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, in der er sein Bedauern zum Ausdruck bringt, dass seine Vorschläge in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf (BR-Drucks 495/15 (Beschluss) vom 27.11.2016) - nicht aufgegriffen wurden.

Ebenso hätte es der Bundesrat begrüßt, wenn die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Einschränkung der Anfechtbarkeit von Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 131 InsO) als weiterer wichtiger Baustein für mehr Rechtssicherheit beibehalten worden wäre.

Hinweis:

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Quelle: BR-Drucks. 139/17 (Beschluss) vom 10.03.2017 (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAG-39867