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BMF 23.01.2017 III C 2 - S 7124/10/10001: 001, NWB 10/2017 S. 700

Umsatzsteuer | Erdgasspeicher als Teil des Erdgasnetzes

Das zum Ort der Lieferung von Gas nach § 3g UStG und der Frage, welche Erdgasspeicheranlagen zum Erdgasnetz gehören, Stellung genommen. Wird Gas über das Erdgasnetz an einen Unternehmer geliefert, der damit handelt, gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem der Abnehmer sein Unternehmen betreibt. Erdgasspeicheranlagen, deren Zugang ausschließlich über eine Erdgasleitung erfolgt, die fest und dauerhaft an das Erdgasverteil- bzw. Erdgasübertragungsnetz angeschlossen ist, gehören zum Erdgasnetz. Diese Kavernen- oder Porenspeicheranlagen zur Speicherung von Erdgas sind technisch und räumlich unmittelbar mit den Leitungen des Erdgasnetzes verbunden. Die in diesem System vorhandenen Gasmengen sind physisch nicht voneinander abgrenzbar und unterliegen einer unkontrolli...

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