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BFH 28.11.2016 GrS 1/15, BBK 5/2017 S. 219

Steuerrecht | BFH hebt Sanierungserlass des BMF auf

Der Große Senat hält den Sanierungserlass des BMF für rechtswidrig, weil er gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstößt. Denn das BMF regelt in dem Sanierungserlass steuerliche Erleichterungen für Sanierungsgewinne, die der Gesetzgeber selbst regeln müsste. Immerhin hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne nach § 3 Nr. 66 EStG a. F. im Jahr 1997 ausdrücklich aufgehoben.

Hinweis:

Der Beschluss [i]Sanierungsgewinn aufgrund Forderungsverzichtdes Großen Senats hat erhebliche Bedeutung für bilanzierende Unternehmen, die von der Insolvenz bedroht sind. Verzichten die Gläubiger auf ihre Forderungen, fallen bei dem bilanzierenden Schuldner diese Forderungen gewinnerhöhend weg, so dass seit der Aufhebung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. ein steuerpflichtiger Sanierungsgewinn entsteht. Dieser Sanierungsgewinn kann zwar bis zur Höhe von 1 Mio. € mit e...

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