Online-Nachricht - Mittwoch, 22.02.2017

EU-Kommission | Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen

Am ist das Übereinkommen über Handelserleichterungen (Trade Facilitation Agreement – TFA) in Kraft getreten.

Die Verhandlungen über Handelserleichterungen waren ursprünglich Teil der Doha-Entwicklungsagenda. Angesichts des aus dem Übereinkommen erwachsenden beträchtlichen Nutzenpotenzials für alle, insbesondere aber für die Entwicklungsländer, einigten sich die WTO-Mitglieder Ende 2013 darauf, dieser Übereinkunft Priorität einzuräumen und sie als eigenständiges Übereinkommen zu verabschieden. Das nunmehr geschlossene Übereinkommen bindet alle WTO-Mitglieder. Im Dezember 2013 sagte die EU Finanzhilfen zu, um die bedürftigsten Länder dabei zu unterstützen, die Anforderungen des Übereinkommens über Handelserleichterungen zu erfüllen und größtmöglichen Nutzen aus dem Übereinkommen zu ziehen.

Ziel des Übereinkommens ist die Vereinfachung und Präzisierung internationaler Ein- und Ausfuhrverfahren, Zollformalitäten und Transitbestimmungen. Der mit Handelstätigkeiten verbundene Verwaltungsaufwand und die entsprechenden Kosten sollen reduziert werden, wovon eine erhebliche – und dringend benötigte – Anschubwirkung für das weltweite Wirtschaftswachstum ausgehen dürfte. Den EU-Zollbehörden wird eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens zufallen: Sie werden nicht nur eine Vorbildfunktion erfüllen, sondern auch Motor für weitere Fortschritte in Bezug auf Handelserleichterungen in der EU und auf internationaler Ebene sein.

Außerdem wird das Übereinkommen zu mehr Transparenz, zur Schaffung besserer Möglichkeiten für die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen in globale Wertschöpfungsketten sowie zur Eindämmung von Korruption beitragen. Das Übereinkommen war im Jahr 2013 auf der WTO-Ministerkonferenz in Bali vereinbart worden.

Das Vertragswerk hat nicht nur eine entwicklungspolitische Dimension, sondern ist darüber hinaus Teil der von der EU unternommenen Anstrengungen, um kleinen und mittleren europäischen Unternehmen bei der Erschließung noch nicht ausgeschöpfter Potenziale der globalen Märkte zu helfen. Mit der heutigen Ratifizierung durch Tschad, Jordanien, Oman und Ruanda ist die für das sofortige Inkrafttreten vorab festgelegte Schwelle von 110 WTO-Mitgliedern erreicht.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 22.02.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB UAAAG-38373