Online-Nachricht - Mittwoch, 22.02.2017

Körperschaftsteuer | Keine Begünstigung für von Trägervereinen betriebene Freibäder (BFH)

Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht vor (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Der Freibadbetrieb in Deutschland ist regelmäßig dauerdefizitär und führt fortlaufend zu erheblichen Verlusten für die Gemeinden. Der Gesetzgeber begünstigt solche dauerdefizitären Tätigkeiten der Gemeinden allerdings aus sozialpolitischen Gründen, indem er die Verluste steuerlich anerkennt und damit ihre Verrechnung mit Gewinnen der Gemeinden aus anderen Tätigkeiten ermöglicht (§ 8 Abs. 7 KStG). Hierzu gehören z.B. städtische Gewinne aus Energieversorgungsunternehmen. Man spricht bei diesem Verrechnungsmodell üblicherweise vom kommunalen Querverbund.

Sachverhalt: Im Streitfall war die städtische Eigengesellschaft nicht selbst Betreiberin des Freibades. Sie hatte dieses an einen im Vereinsregister eingetragenen Trägerverein gegen Zusage der Verlustübernahme verpachtet. Dieses Verpachtungsmodell ist nicht steuerlich begünstigt.

Hierzu führte der BFH weiter aus:

  • Auch der dauerdefizitäre Betrieb eines Freibades ist dem Grunde nach steuerlich begünstigt.

  • Den gesetzlichen Regelungen ist jedoch die klare Aussage zu entnehmen, dass die Begünstigung nur dann gewährt wird, wenn die Gemeinde entweder mit einem eigenen Betrieb (BgA) die dauerdefizitäre Tätigkeit selbst ausübt oder eine kommunale Eigengesellschaft (Kapitalgesellschaft, deren Anteile sich in der Hand einer Kommune befinden) das Freibad selbst betreibt.

Hinweis:

Mit dieser Entscheidung konnte der BFH zugleich die umstrittene Rechtsfrage offenlassen, ob die gesetzliche Regelung der dauerdefizitären Tätigkeiten mit den unionsrechtlichen Beihilfevorschriften zu vereinbaren ist.

Quelle: BFH, Pressemitteilung 12/2017 vom 22.02.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB EAAAG-38335