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NWB EV 3/2017 S. 79

Einkommensteuer – Negative Einkünfte des Erblassers aus Drittstaaten (FG)

Der Gesamtrechtsnachfolger eines Erblassers kann die gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte aus der Vermietung von unbeweglichem Vermögen in Drittstaaten bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.

Sachverhalt: Der Vater des Klägers erzielte bis zu seinem Tod im Jahr 2012 Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz. In den Jahren bis 2005 tätigte er hohe Renovierungsaufwendungen, die er durch Darlehen fremdfinanzierte. Zum verblieben für ihn gesondert festgestellte negative Einkünfte. Der Kläger trat als Gesamtrechtsnachfolger in die noch nicht zurückgeführten Darlehen ein und erzielte in den Jahren 2012 bis 2014 eigene (positive) Einkünfte aus der Vermietung des Hauses in der Schweiz, die das beklag...

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