Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (Mai 2018)

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 175b

1. Inhalt und Anwendungsbereich

1§ 175b wurde durch das StVfModG vom eingeführt und ergänzt die gleichzeitig eingeführte Vorschrift des § 93c zur Datenübermittlung durch Dritte. Die Norm ist erstmalig anzuwenden, wenn steuerliche Daten eines Stpfl. für Besteuerungszeiträume nach 2016 oder Besteuerungszeitpunkte nach dem aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten als mitteilungspflichtiger Stelle elektronisch an FinBeh. zu übermitteln sind (Art. 97 § 27 Abs. 2 EGAO, Anh. I.1).

2§ 175b ist Rechtsgrundlage für die Änderung oder Aufhebung bestandskräftiger Steuerbescheide in folgenden 3 Fällen:

  1. Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d § 93c an die FinBeh übermittelt wurden, sind bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden (§ 175b Abs. 1 ; dazu Rz. 4);

  2. Daten i. S. v. § 93c, die nach § 150 Abs. 7 Satz 2 als Angaben des Stpfl. gelten, sind zuungunsten des Stpfl. unrichtig (§ 175b Abs. 2 ; dazu Rz. 5),

  3. Daten sind ohne Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligung des Stpfl. übermittelt worden, obwohl diese Einwilligung Voraussetzung für deren steuerliche Berücksichtigung ist (§ 175b Abs. 3 ; dazu Rz. 6).

2. ...