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FG Köln 11.05.2016 2 K 2463/13, BBK 2/2017 S. 58

Umsatzsteuer | Vorsteuervergütung mit Rechnungskopie

Einem elektronisch übermittelten Vorsteuervergütungsantrag müssen nicht die Rechnungsoriginale als Datei beigefügt werden. Nach der Rechtslage bis zum genügt es, wenn die Rechnungskopien elektronisch übermittelt werden. Nach der Rechtslage ab sind dem elektronisch übermittelten Vergütungsantrag die Rechnungen und Einzelbelege als eingescannte Originale beizufügen.

Das FG Köln wies in drei Entscheidungen die Auffassung des BZSt zurück, das die Vorlage der Originalrechnungen [i]Elektronische Übermittlung verlangt hatte. Denn bei einer elektronischen Übermittlung kommt es nicht darauf an, ob die Rechnung im Original oder als Kopie elektronisch übermittelt wird. Nur nach altem Recht war es erforderlich, die Rechnungen im Original in Papierform einzureichen, damit das BZSt Markieru...

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