Online-Nachricht - Mittwoch, 11.01.2017

Sozialversicherung | Infoportal für Arbeitgeber gestartet (Minijob-Zentrale)

Ab sofort steht Arbeitgebern das neue Informationsportal der Sozialversicherung zur Verfügung. Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe und richtet sich insbesondere an diejenigen Arbeitgeber, die wenig Erfahrung im Umgang mit der Sozialversicherung haben.

Hierzu führt die Minijob-Zentrale weiter aus:

Mit dem Portal können sich Arbeitgeber auf einfache Art und Weise an einem zentralen Ort einen umfassenden Überblick über ihre Informations- bzw. Meldepflichten nach dem Sozialrecht verschaffen.

Das Leistungsangebot:

  • Das Informationsportal unterstützt Arbeitgeber bei der Umsetzung der Vorgaben des Sozialversicherungsrechts. Die Nutzung des Portals setzt keine sozialversicherungsrechtlichen Vorkenntnisse voraus.

  • Der Arbeitgeber als Anwender wird auf der Plattform mittels einfacher (Ja/Nein-) Entscheidungsfragen durch die Materie geführt. So erfährt der Nutzer schnell und einfach, welche Schritte einzuleiten sind und erhält die für ihn notwendigen Informationen übersichtlich und individuell aufbereitet. Es wird eine Checkliste generiert, die über alle notwendigen Erfordernisse informiert.

  • Das Auskunfts- und Informationsangebot wird durch die Bereitstellung von sogenannten Steckbriefen für Fachbegriffe und Themen aus der Sozialversicherung ergänzt. Die Informationen sind kurz gehalten und decken die Grundinformationen für das jeweilige Themengebiet ab.

  • Sie enthalten - wie die Ergebnistexte der Fragebögen - Links zu den Internetangeboten der Sozialversicherungsträger und werden durch ein ebenfalls zur Verfügung gestelltes Glossar sowie durch einen Bibliothek komplettiert. Die Bibliothek enthält Rundschreiben, Besprechungsergebnisse und allgemein zugängliche Informationen der Träger der Sozialversicherung, um das Portal auch ganz allgemein als Wissensquelle nutzen zu können.

  • Das Informationsportal steht allen Arbeitgebern mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland ohne Legitimationsprüfung öffentlich im Internet zur Verfügung.

Hinweis:

Als reines Informationsportal enthält die Plattform keine Funktionen zur Abgabe oder zum Empfang von Meldungen, Bescheinigungen oder Anträgen. Hierfür bedient sich der Arbeitgeber weiterhin seiner Entgeltabrechnungssoftware oder einer elektronischen Ausfüllhilfe, z.B. der Software sv.net. Sie ermöglicht den Arbeitgebern, Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen auf dem gesetzlich geregelten elektronischen Weg zu übermitteln. Informationen über die aktuellen Versionen von sv.net finden Sie hier.

Quelle: Minijob-Newsletter 1/2017 vom (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-90450