Online-Nachricht - Donnerstag, 05.01.2017

DBA | DBA Finnland wird ersetzt (Bundesrat)

Das DBA zwischen Deutschland und Finnland soll geändert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom zwischen der BRD und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vor (BR-Drucks. 817/16).

Hintergrund: Das bestehende DBA vom zwischen der BRD und Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie einiger anderer Steuern ist durch die wirtschaftliche und steuerrechtliche Entwicklung in beiden Staaten überholt. Es soll daher durch ein Abkommen ersetzt werden, das den Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse besser entspricht.

Insbesondere enthält der Gesetzentwurf folgende Elemente:

  • Für Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen wurde ein Quellensteuersatz von 5 Prozent (bisher 10 Prozent) bei einer Mindestbeteiligungshöhe von 10 Prozent (bisher 25 Prozent) implementiert (Schachtelbeteiligung).

  • Ferner ist die neu gefasste Regelung zur Rentenbesteuerung zu erwähnen, die auch dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht an Ruhegehältern, ähnlichen Vergütungen und Renten, einschließlich Sozialversicherungsrenten, einräumt.

  • Darüber hinaus beinhaltet das neue Abkommen eine Umschwenkklausel zugunsten Deutschlands von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode.

  • Schließlich setzt das neue Abkommen den OECD-Standard für einen umfassenden und effektiven Informationsaustausch um und regelt ausdrücklich, dass das Abkommen der Anwendung nationaler Missbrauchsvorschriften nicht entgegensteht.

Quelle: Bundesrat online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB DAAAF-89650