Online-Nachricht - Freitag, 02.12.2016

Gesetzgebung | Verlustverrechnung neu geregelt (Bundesregierung)

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften hat der Bundestag am die steuerliche Verlustverrechnung von Kapitalgesellschaften neu geregelt.

Hintergrund: Dis bisher geltende Verlustabzugsbeschränkung sollte verhindern, dass Unternehmen ihre Steuern minimieren, indem sie "fremde" Verluste nutzen (sogenannter Mantelkauf). Bei einem Wechsel der Anteilseigner innerhalb von fünf Jahren gingen daher Verluste anteilig oder vollständig verloren. Die Begrenzung galt nicht für bestimmte Übertragungen im Konzern (Konzernklausel) und bei ausreichend hohen stillen Reserven (Stille Reserven-Klausel).

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

  • Die Neuregelung soll Kapitalgesellschaften das Wachstum und die Ausstattung mit Kapital erleichtern. Damit werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für sogenanntes Wagniskapital verbessert, wie es die Große Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hatte.

  • Die neuen Bestimmungen gelten für alle Kapitalgesellschaften, von ihr profitieren also auch junge Unternehmen mit neuen Geschäftsideen.

  • Künftig können Kapitalgesellschaften nicht genutzte Verluste auch bei einem Wechsel des Anteilseigners steuerlich geltend machen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist.

  • Das neue Gesetz nützt damit vor allem Unternehmen, die für ihre Finanzierung neue Anteilseigner aufnehmen oder sie wechseln müssen.

  • Von der Neuregelung profitieren nun vor allem die Unternehmen, die die Voraussetzungen der bisherigen Regelung nicht erfüllten.

Hinweis

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, es soll rückwirkend zum in Kraft treten.

Quelle: Bundesregierung online (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-87555