Online-Nachricht - Freitag, 02.12.2016

Europa | Steuervorschriften zur Förderung des Online-Handels (Kommission)

Die Europäische Kommission hat am eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessert werden sollen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen:

  • Es werden neue Vorschriften eingeführt, die es im Online-Handel tätigen Unternehmen ermöglichen, alle ihre Mehrwertsteuerpflichten in der EU leicht an einem einzigen Ort abzuwickeln.

  • Um die Mehrwertsteuervorschriften für im Online-Handel tätige Kleinstunternehmen und Start-ups zu vereinfachen, wird die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 10.000 € im Inland abgerechnet. Um KMUs das Leben zu erleichtern, werden die Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100.000 € vereinfacht.

  • Es wird gegen Mehrwertsteuerbetrug von außerhalb der EU vorgegangen, der zu Verzerrungen des Marktes und unlauterem Wettbewerb führen kann.

  • Den Mitgliedstaaten wird es ermöglicht, ihre Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen zu senken.

Hinweis

Diese Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt. Weitere Infos zu diesem Thema hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU Taxation News v. (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-87533