Jörg Manfred Mössner, Siegbert Seeger

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

KStG Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-64313-2

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Mössner, Seeger - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

§ 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals

Jörg Manfred Mössner (November 2017)

A. Allgemeines

I. Gesetzeszweck

1§ 28 KStG enthält zwei Regelungsbereiche. Zum einen geht es um die Fragen, die sich bei einer Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen stellen, und zum anderen geht es um die steuerlichen Folgen einer Herabsetzung des Nennkapitals oder um die Folgen einen Auflösung der Körperschaft. Eine Erhöhung des Nennkapitals kann

  • durch Einlagen der Gesellschafter erfolgen (§§ 182 bis 191 AktG, §§ 55 bis 57b GmbHG) oder

  • aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 bis 220 AktG, §§ 57c bis 57o GmbHG) durch Umwandlung von Rücklagen. Als Rücklagen können hierbei die Kapitalrücklage (§ 272 HGB) und Gewinnrücklagen (§ HGB) oder sonstige Rücklagen verwendet werden. Aufgabe von § 28

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