Online-Nachricht - Donnerstag, 17.11.2016

Kassenrichtlinie 2010 | Für Altgeräte läuft die Zeit ab (DStV)

Der DStV macht aktuell darauf aufmerksam, dass die im bis zum geregelte Härtefallregelung nicht verlängert wird. In diesem Zusammenhang hat der Verband die ab dem geltenden Anforderungen zusammengefasst.

Der DStV erläutert u.a.

  • welche Geräte betroffen sind,

  • was die Einzelaufzeichnungspflicht sowie die Regelungen zur Aufbewahrung bedeuten,

  • welche sonstigen Organisationsunterlagen aufbewahrt werden müssen.

Darüber hinaus weist der DStV auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie die kürzlich von der OFD Karlsruhe veröffentlichte hin (lesen Sie zum letzten Punkt unsere News v. 11.11.2016).

Hinweis

Der DStV empfiehlt betroffenen Steuerpflichtigen, ihre Altgeräte, sofern dies möglich ist, schnellstens mit einem Update entsprechend den Anforderungen zum aufzurüsten, um sich nicht der Gefahr von Hinzuschätzungen auszusetzen. Nicht aufrüstbare Geräte sollten gegen Neugeräte ausgetauscht werden. Zu der vollständigen Meldung gelangen Sie hier.

Quelle: DStV online (il)

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-86455