Reform Radar - Donnerstag, 09.03.2017

Bekämpfung der Schwarzarbeit

(Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung)

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Aktueller Stand:

  • : Gesetz im BGBl I 2017 S. 399 verkündet

  • : Verabschiedung Bundesrat

  • : 2./3. Lesung Bundestag

  • : 1. Lesung Bundestag

  • : Bundesregierung beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Hintergrund: Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der zuständigen Landesbehörden verbessert, sowie die Voraussetzungen für eine optimierte Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Informationstechnologie geschaffen werden.

Die wesentlichen Maßnahmen:

  • Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung.

  • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.

  • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist künftig auch dann für die Ahndung von Meldeverstößen nach SGB IV zuständig, wenn die Verstöße in einem eigenen Ermittlungsverfahren aufgedeckt wurden.

  • Die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit obliegt den Bundesländern. Die zuständigen Landesbehörden erhalten durch das neue Gesetz eigene Prüfungsbefugnisse.

Nachrichten zum Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung:

Gesetzesmaterialien:

Stand: (il)

Fundstelle(n):
NWB RAAAF-84625