Online-Nachricht - Freitag, 23.09.2016

Familienrecht | Neue Mindestanforderungen an Gutachter (Bundesrat)

Künftig sollen nur noch besonders qualifizierte Sachverständige familiengerichtliche Gutachten erstellen dürfen. Der Bundesrat billigte am ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag im Juli verabschiedet hatte.

Hierzu führt der Bundesrat weiter aus:

  • Sachverständige müssen künftig mindestens eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische oder ärztliche Berufsqualifikation haben.

  • Pädagogen oder Sozialpädagogen können nur dann berufen werden, wenn sie über eine diagnostische oder analytische Zusatzqualifikation verfügen. Bisher gibt es keine förmlichen Anforderungen an die Ausbildung der Gutachter.

  • Zusätzlich enthält das Gesetz einen neuen Rechtsbehelf, mit dem Beteiligte in kindschaftsrechtlichen Verfahren gegen unbegründete Verfahrensverzögerungen vorgehen können.

Hinweis

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Plenum KOMPAKT v. 23.09.2016 (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-82484