Online-Nachricht - Montag, 29.08.2016

Umsatzsteuer | Verkauf von Taxikonzessionen (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat zur Abgrenzung einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG von einer steuerbaren Lieferung in Bezug auf den Verkauf einer Taxikonzession Stellung genommen ().

Hintergrund: Für die Beurteilung der Frage, ob der Verkauf einer Taxikonzession als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG oder als steuerbare Lieferung zu behandeln ist, kommt es darauf an, ob die verkaufte Konzession das gesamte Unternehmen bzw. einen in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betrieb oder nur einen unselbständigen Teil des Unternehmens bildet.

Im Hinblick auf die Veräußerung der einzigen Taxikonzession führt das BayLfSt u.a. weiter aus:

  • Hat der Taxiunternehmer lediglich eine Konzession inne und veräußert er diese an einen Dritten, bildet die Taxikonzession das gesamte Unternehmen.

  • Bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG - insbesondere muss der Erwerber Unternehmer sein und für sein Unternehmen die Konzession erwerben - liegt eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor.

  • Selbst in dem Fall, in dem nur die Konzession, nicht aber das Fahrzeug übertragen wird, ist grundsätzlich eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gegeben. Die Taxikonzession ist eine wesentliche, das Fahrzeug eine unwesentliche Grundlage des Taxiunternehmens. Weitere wesentliche Grundlagen können u.U. Kundenstamm, eingeführte Telefon/Fax-Nummern, Webpräsenz, Mitgliedschaften in Taxi-Zentralen oder Flughafennutzungs-/Standplatzvertrag sein.

Darüber hinaus geht das BayLfSt auf die Beurteilung der Veräußerung einer von mehreren Taxikonzessionen ein. Hier werden auch die folgenden Fallgruppen erläutert:

  • Veräußerung eines gesondert geführten Betriebs

  • Veräußerung einer einzelnen Taxikonzession eines einheitlichen Betriebs.

Hinweis

Der Volltext der Verfügung ist auf der Homepage des BayLfSt veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: , NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAF-80803