Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016

4. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77383-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64564-8

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2015/2016 (4. Auflage)

VI. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)

[i]Formular Anlage NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden von Arbeitnehmern bezogen.

S. 48

1. Arbeitnehmer

[i]Definitionen in § 1 LStDVArbeitnehmer sind nach § 1 Abs. 1 LStDV

  • Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind (gegenwärtiges Dienstverhältnis) oder beschäftigt waren (früheres Dienstverhältnis) und die aus diesem oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen.

  • Rechtsnachfolger, die aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvorgängers Arbeitslohn beziehen (z. B. Witwe hinsichtlich des Ruhe- oder Witwengeldes aus dem Arbeitsverhältnis ihres Ehemannes).

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Angestellte oder Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Beschäftigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (§ 1 Abs. 2 LStDV).

2. Arbeitslohn

Zum Arbeitslohn gehören alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist es unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen ge...