Steueränderungsgesetz 2015 (vormals „ProtokollerklärungsG“ oder „ZollkodexAnpG 2.0“)
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Aktueller Stand
: Gesetz im BGBl I 2015 S. 1834 verkündet
: Bundesrat stimmt Gesetz zu
: 2./3. Lesung Bundestag
: 1. Lesung Bundestag
: 1. Durchgang im Bundesrat
: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
: Referentenentwurf veröffentlicht
Der Bundesrat hat am dem Steueränderungsgesetz 2015 (vormals Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) zugestimmt.
Hintergrund: Die Bundesregierung hatte am im Bundesrat zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (kurz: ZollkodexAnpG) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in einem Steuergesetz aufzugreifen. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz soll dies umgesetzt werden. Zudem wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens diverse Änderungsvorschläge des Finanzausschuss aufgenommen:
Folgende Regelungen sind hervorzuheben:
Einkommensteuer
Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland auf Grund UNSeerechtsübereinkommen zustehende Hoheitsbereiche (§ 1 Absatz 1 Satz 2 EStG, § 1 Absatz 3 KStG und § 2 Absatz 7 Nummer 1 und 2 GewStG)
Anpassung der Besteuerung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b Absatz 2a EStG) an die Rechtsprechung des EuGH
Abschaffung des Funktionsbenennungserfordernisses beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)
Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen unter Angabe der ID-Nummer des Unterhaltsempfängers (§ 10 Absatz 1a EStG)
Anpassung der Regelung zur Fälligkeit der Dividendenzahlungen an außersteuerliche Bestimmungen (§ 44 Absatz 2 Satz 2 EStG)
Körperschaftsteuer
Anpassung der Körperschaftsteuerbefreiungen für Entschädigungseinrichtungen i. S. d. Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und für institutsbezogene Sicherungseinrichtungen an die Rechtsänderungen des DGSD-Umsetzungsgesetzes (§ 5 Absatz 1 Nummer 16 KStG),
Ausdehnung der Konzernklausel (§ 8c Absatz 1 Satz 5 KStG)
Regelung zur Abzinsung von Schwankungs- und Großrisikenrückstellungen in der Steuerbilanz (§ 20 KStG),
Verlängerung der bis Ende 2015 befristeten Übergangsregelung zur Auflösung von Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungsunternehmen (§ 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KStG).
Umwandlungsteuer
Anhebung des absoluten Freibetrags und Begrenzung bei hohen sonstigen Gegenleistungen in Einbringungsfällen nach den §§ 20, 21, 24 UmwStG.
Umsatzsteuer
Klarstellung zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer in Fällen des § 14c Absatz 1 UStG (§ 13 Absatz 1 Nummer 3 UStG),
Klarstellung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 4 Satz 1 UStG),
gesetzliche Regelung der Ausnahme von Leistungen an den nichtunternehmerischen Bereich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei der Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Absatz 5 Satz 6 und 7 UStG),
Erbschaftsteuer
Steuerbefreiung für Zuwendungen an im Ausland ansässige „gemeinnützige Körperschaften“ (§ 13 Absatz 1 Nummer 16 und § 37 Absatz 9 - neu - ErbStG).
Ergänzung der Anzeigepflicht des Erwerbs von Todes wegen (§ 30 Absatz 4 Nummer 1 und § 37 Absatz 9 - neu - ErbStG).
Grunderwerbsteuer
Anpassung der Ersatzbemessungsgrundlage für Zwecke der Grunderwerbsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (§ 8 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie § 23 Absatz 14 - neu - GrEStG).
Bewertung
Verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht, u. a. Anpassung des Sachwertverfahrens an die Sachwertrichtlinie (§ 190 BewG, § 205 Absatz 7 - neu -, Anlage 22 zu § 185 Absatz 3 Satz 3, § 190 Absatz 4 Satz 2 BewG, § 205 Absatz 10 - neu - BewG, Anlage 22, 24 und 25 BewG)
Verfahren
Redaktionelle Änderung der zur Unterscheidungsnummer der Wirtschafts-Identifikationsnummer abzuspeichernden Daten (§ 139c Absatz 5a AO)
Hinweis: Das Gesetz tritt in weiten Teilen am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.
Nachrichten zum ZollkodexAnpG 2.0 ("JStG 2015")
16.10.2015 Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu (Bundesrat)
24.09.2015 Gesetzgebung | Protokollerklärung-ZollkodexAnpG wird zum Steueränderungsgesetz 2015
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Beiträge und Gesetzesmaterialien
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 25.9.2015 (BR-Drucks. 418/15)
Beschlussempfehlung Finanzausschuss v. 23.9.2015 (BT-Drucks. 18/6094)
Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 13.5.2015 (BT-Drucks. 18/4902)
Stellungnahme des Bundesrates v. 8.5.2015 (BR-Drucks. 121/15 Beschluss)
Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.3.2015 (BR-Drucks. 121/15)
Referentenentwurf (Stand: 19.02.2015)
Fundstelle(n):
NWB AAAAF-76078