Online-Nachricht - Freitag, 03.06.2016

Steuerpolitik | Finanzminister der Länder: Steuerbetrug stoppen

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer Jahreskonferenz am in Neuruppin unter dem Vorsitz von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) u.a. das Thema "Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen" beraten.

Sie stellen dazu Folgendes fest:

  1. Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben in einem am Gemeinwohl orientierten Staat setzt auch den gesellschaftlichen Konsens voraus, durch Steuerzahlungen zum Funktionieren des Gemeinwesens beizutragen. Internationale Steuerflucht und Steuerhinterziehung entziehen dem Staat die dafür erforderlichen Mittel und gefährden damit nicht nur die Grundlagen unseres Gemeinwesens, sondern stellen gleichzeitig die Sinnhaftigkeit von Steuerehrlichkeit in Frage. Leidtragende sind damit insbesondere die gesetzestreuen Steuerpflichtigen, die aufgrund von Steuerflucht und Steuerhinterziehung überproportional zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen müssen.

  2. Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder ihre Auffassung, dass Finanzinstitute, die Beihilfe zum Steuerbetrug leisten, künftig stärker zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Sie erwarten, dass in das Kreditwesengesetz entsprechende Sanktionsmöglichkeiten bis zum Entzug der Banklizenz aufgenommen werden, und weisen auf die bereits vor Jahren beschlossene Gesetzesinitiative des Bundesrates hin (BR-Drucks. 117/14 (Beschluss)). Der Beschluss wurde vom Bundestag noch immer nicht aufgegriffen.

  3. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen erneut ihr Bekenntnis zur Bekämpfung der internationalen Steuerflucht und der Steuerhinterziehung. Sie fordern eine Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten und die Einführung von weiteren Rechtsgrundlagen zur Sanktionierung von Verstößen gegen zu erweiternde Mitteilungs-, Auskunfts- und Anzeigepflichten. Transparenz und Informationsaustausch bilden entscheidende Grundlagen für wirksame Ermittlungen. Sie bilden damit die Basis für staatliches Handeln gegen diejenigen, die von dubiosen Steuerpraktiken sowie jeglicher Form des Steuerbetruges zu Lasten des Gemeinwesens profitieren.

  4. Eine Bund-Länder–Arbeitsgruppe hat hierzu im Auftrag der Finanzministerkonferenz mögliche Änderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten geprüft. Im Ergebnis schlagen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder insbesondere folgende Maßnahmen vor:

    • Erweiterung der bereits bestehenden Mitteilungspflichten bezüglich Geschäftsbeziehungen zu sogenannten "Domizilgesellschaften" (Auslandsgesellschaften ohne oder mit nur geringfügigem Geschäftsbetrieb, auch als "Briefkastenfirmen" bekannt);

    • stärkere Sanktionierung von Verletzungen der bestehenden und der neuen Mitteilungspflichten;

    • Aufhebung des sogenannten steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a der Abgabenordnung), gegenüber den Steuerbehörden (nicht gegenüber der Öffentlichkeit);

    • Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Briefkastenfirmen ohne weitere Voraussetzungen;

    • Anzeigepflicht von Banken und anderen Dienstleistern, die Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen vermitteln oder herstellen, gegenüber den Finanzbehörden;

    • Sanktionierung und Haftung für etwaige Steuerschäden bei Verletzung dieser Anzeigepflicht.

  5. Der Bundesminister der Finanzen unterstützt die Vorschläge zur Schaffung von Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben ihn gebeten, in Abstimmung mit ihnen auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten.

  6. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder betonen außerdem, dass nach Abschluss der fachlichen Prüfungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere steuerliche Maßnahmen wie die Einführung einer allgemeinen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einbezogen werden sollen.

  7. Daneben könnte die Einführung eines Transparenzregisters eine effektive Maßnahme gegen Briefkastenfirmen darstellen. Die erforderlichen Angaben sind jedoch vom Besteuerungsverfahren strikt zu trennen.

Quelle: FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v.

Fundstelle(n):
NWB OAAAF-74731