IFRS-Kommentar

14. Aufl. 2016

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Haufe IFRS-Kommentar, 14. Auflage, Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, u.a. - IFRS-Kommentar Online

§ 36 Segmentberichterstattung

Haufe, , , (Mai 2019)
Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 8 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über die Rechtsentwicklung geben Rz 82 f.

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe

1 Ist ein Unternehmen/Konzern in verschiedenen Geschäftsbereichen und/oder Regionen tätig, gewährleisten die aggregierten Informationen des „normalen” Abschlusses nur einen begrenzten Einblick in die wirtschaftliche Lage. Zielsetzung von IFRS 8 und damit Zweck der Segmentberichterstattung ist es, über disaggregierte (segmentierte) Informationen den Einblick zu verbessern (IFRS 8.1).

2Trotz dieses unbestreitbaren Vorteils der Segmentberichterstattung werden nur bestimmte Unternehmen, insbesondere börsennotierte durch IFRS 8.2 f. zur Segmentierung verpflichtet (Rz 9). Bedingte Relevanz hat IFRS 8 auch für andere Unternehmen, die freiwillig Segmentinformationen angeben (Rz 13), darüber hinaus für alle goodwill bilanzierenden Unternehmen, da die Ebene, auf der der impairment test für den goodwill vorzunehmen ist, durch die Segmentierung begrenzt wird (IAS 36.80(b); → § 11 Rz 147).

3Im Mittelpunkt von IFRS 8 steht die Festlegung des Segmentierungsformats sowie der nach diesem...

IFRS-Kommentar

Für dies Buch haben wir eine Folgeauflage für Sie