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FG Münster Urteil v. - 9 K 4074/11 G EFG 2016 S. 587 Nr. 7

Gesetze: UmwStG 1995 § 18, GewStG § 2 Abs 2, KStG § 14 Abs 4, KStG § 34 Abs 9 Nr 5, GewStG § 7, UmwStG 1995 § 4

Gewerbesteuer/Organschaft

Auswirkung eines aufgrund der Umwandlung einer Organgesellschaft in eine KG entstandenen aktiven organschaftlichen Ausgleichspostens auf den späteren Gewinn aus der Veräußerung der Kommanditanteile

Leitsatz

Ein gewerbesteuerlich bestehender aktiver organschaftlicher Ausgleichsposten ist materiell-rechtlich bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses gemäß § 4 Abs. 4 i. V. mit § 18 Abs. 1 UmwStG 1995 verlusterhöhend zu berücksichtigen, mit der Folge einer Buchwertaufstockung, die sich gewerbesteuerlich durch höhere Absetzungen für Abnutzung und einen niedrigeren Veräußerungsgewinn gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 auswirkt.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 587 Nr. 7
OAAAF-67441

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FG Münster, Urteil v. 23.09.2015 - 9 K 4074/11 G

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