Udo Cremer

Praxis-Leitfaden Finanzbuchhaltung 2016

2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79661-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66231-7

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Praxis-Leitfaden Finanzbuchhaltung 2016

II. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Buchführung bildet die Grundlage u. a. für viele an das Finanzamt abzuführende Steuerarten (z. B. Lohnsteuer der Arbeitnehmer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer usw.). Aus diesem Grund werden an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung strenge Anforderungen gestellt. Grundsätzlich sind nur Kaufleute nach § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen.

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB)“.

Überschreiten Nichtkaufleute aber z. B. eine bestimmte Umsatzgrenze, sind diese auch verpflichtet, Bücher zu führen, wie sie ein Kaufmann auch führen müsste. So heißt es in § 141 Abs. 1 AO:

„Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb


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1.
Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr oder
2.
selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als 25.000 € oder
3.
einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 € im Wirtsch...