Online-Nachricht - Donnerstag, 25.02.2016

Körperschaftsteuer | Wann kommt das Schreiben zu § 8c KStG? (Bundestag)

Die Bundesregierung hat zur Frage Stellung genommen, wann ein überarbeitetes BMF-Schreiben zu § 8c KStG veröffentlicht wird, welches auch die Grundsätze des berücksichtigt. Darüber hinaus hat sie sich über den aktuellen Stand des förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich der Anwendbarkeit der Sanierungsklausel nach § 8c KStG geäußert.

Hierzu der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister:

  • Das überarbeitete Schreiben des BMF zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c des KStG befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

  • Das betrifft insbesondere auch die konkrete Umsetzung der Grundsätze des Urteils des ).

  • Aufgrund des laufenden Abstimmungsprozesses ist es noch nicht möglich, einen konkreten Veröffentlichungstermin zu nennen.

  • Gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission (KOM) vom , mit der die sogenannte Sanierungsklausel des § 8c KStG als eine mit dem gemeinsamen Markt nicht zu vereinbarende rechtswidrige Beihilfe eingestuft wurde, hat eine Vielzahl von Unternehmen Klage eingereicht, die von der Bundesregierung als Streithelfer unterstützt werden.

  • In zwei Verfahren haben mündliche Verhandlungen stattgefunden.

  • Das Europäische Gericht (EuG) hat in diesen beiden Fällen am in seinen Urteilen sowie die o.g. Entscheidung der KOM vom bestätigt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig (s. hierzu auch Eilnachricht in NWB 9/2016 S. 611 sowie unsere News v. 25.2.2016.

Quelle: BT-Drucks. 18/7510, Antwort auf die Frage 60 des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE.)

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-67342