Online-Nachricht - Montag, 01.02.2016

Gesetzgebung | BdSt kritisiert Vorschlag zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist (BDSt)

Das ist keine gute Idee – so bewertet der Bund der Steuerzahler einen Vorschlag des Bundesrats zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Länderkammer hat am angeregt, bestimmte Belege für die Steuererklärung künftig zwei Jahre aufzubewahren. Betroffen wären zum Beispiel Spendenquittungen und Nachweise für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Hintergrund: Das Bundeskabinett hatte im Dezember 2015 den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Damit gab die Bundesregierung den Startschuss für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, das im Jahr 2016 abgeschlossen werden soll. Ziel des Gesetzes ist, das Besteuerungsverfahren an die modernen Kommunikationsmittel anzupassen, IT-Abläufe im Finanzamt zu optimieren und serviceorientierter zu sein. So soll es künftig möglich sein, die Steuererklärung ohne Belege zu übersenden.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt ursprünglich darauf ab, das Steuerverfahren zu vereinfachen. Die jetzt vorgeschlagene längere Aufbewahrungsfrist steht dem aber entgegen. Der BDSt befürchtet, dass es damit für Steuerzahler immer schwieriger werden dürfte, zu beurteilen, wann welche Unterlagen entsorgt werden können.

  • Insgesamt steht die Finanzverwaltung mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vor ihrer größten Reform seit Jahren. Betroffen sind Millionen Steuerzahler, denn künftig soll ein Großteil der Steuererklärungen vollautomatisch bearbeitet werden.

  • Für Arbeitnehmer und Rentner soll es weiterhin möglich bleiben, die Steuererklärung in Papierform abzugeben. Dafür hatte sich der BdSt eingesetzt.

Quelle: BDSt, Pressemitteilung v.

Fundstelle(n):
NWB OAAAF-48970