Online-Nachricht - Montag, 07.09.2015

Gesetzgebung | Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität (Bundesrat)

Der Bundesrat will die Elektromobilität besser fördern. Die Markteinführung von Elektroautos sei ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen und Schadstoffbelastungen, heißt es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität (BT-Drucks. 18/5864).

Der Bundesrat will die Elektromobilität besser fördern. Die Markteinführung von Elektroautos sei ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen und Schadstoffbelastungen, heißt es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität (BT-Drucks. 18/5864).

Erinnert wird an das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Dazu heißt es in dem Entwurf: "Nach den aktuellen Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes liegt die Erreichung dieser Ziele noch in weiter Ferne. Zum gab es rund 12.000 Elektroautos, davon 3.100 von privaten Helfern."

Der Bundesrat verlangt daher, über die bereits bestehenden Vorteile für Elektroautos eine Steuerbefreiung für das von Arbeitgebern gewährte kostenfreie oder verbilligte Aufladen privater Elektroautos einzuführen. Damit könnten Anreize für die weitere Verbreitung der Elektromobilität in der Bevölkerung gesetzt werden. Bisher löse das kostenlose oder verbilligte Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug aus, "der ein weiteres Hemmnis für die Attraktivität von Elektroautos darstellt", argumentiert der Bundesrat. Denn der Abeitgeber müsse den Wert der Sachbezüge für die Besteuerung mit großem bürokratischen Aufwand ermitteln.

Zudem soll es eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich geben. Die Kosten der Maßnahmen gibt der Bundesrat für 2015 mit 35 Millionen Euro an. Sie sollen 2016 auf 120 Millionen Euro steigen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 437

Fundstelle(n):
NWB PAAAF-47535