Online-Nachricht - Donnerstag, 04.11.2010

Mietrecht | Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung (BGH)

Der BGH hat entschieden, dass der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen kann, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat ().

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 209/2010

 

Fundstelle(n):
NWB NAAAF-16027