Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2015

4. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77362-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64064-3

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Praxis-Leitfaden Jahresabschluss 2015 (4. Auflage)

III. Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz stellt die Bilanz eines Unternehmens anlässlich seiner Gründung oder des Beginns eines neuen Geschäftsjahres dar. Bei „Bilanzierenden“ ist mit dem Beginn des Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz zu erstellen (vgl. § 242 HGB). In dieser Bilanz sind das Vermögen und die Schulden zum Beginn der Geschäftstätigkeit aufzuführen.

Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen, d. h. für den Inhalt und Aufbau der Eröffnungsbilanz sowie die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden gelten dieselben Grundsätze wie für die Bilanz zum Ende eines Geschäftsjahres.

Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens beginnt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Tätigkeit. Diese Pflicht zur Buchführung führt notwendigerweise zur Aufstellungspflicht einer Eröffnungsbilanz, weil die Bestände zum Zeitpunkt der Geschäftseröffnung den Ausgangspunkt einer Erfassung von Wertbewegungen in der Buchführung bilden. § 242 HGB definiert die Eröffnungsbilanz wie jede Bilanz als „einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss".

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