NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Dezember 2018

– Kaminkehrer –
– Rauchfangkehrer –
– Wirtschaftszweig 741 104 –

A. Allgemeines

I. Gesetzliche Grundlage des Schornsteinfegerhandwerks

Der Schornsteinfeger übt als Gewerbetreibender ein Handwerk gemäß Anlage A der Handwerksordnung aus. Als zulassungspflichtiges Handwerk kann der Schornsteinfegerberuf nur von in der Handwerksrolle eingetragenen Personen ausgeübt werden.

Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und prüfungspflichtigen Anlagen sowie die über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen.

Gesetzliche Grundlage des Schornsteinfegerhandwerks ist das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegerhandwerksgesetzgesetz – SchfHwG) v. (BGBl 2008 I S. 2242), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl 2017 I S. 2495). Ergänzt wird das Gesetz durch die Verordnung über das Schornsteinfegerwesen (VOSch) v. (BGBl 2003 I S. 2848). In der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (KÜO) werden Kosten für hoheitliche Aufgaben sowie Fristen geregelt. Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) enthält Anforderungen an die Brennstoffe, Grenzwerte für den Schadstoffausstoß, Vorg...

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