NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Dezember 2023

A. Allgemeines

I. Betriebsarten und Formen

Juwelier, Goldschmied- und Uhrmacherbetriebe werden in der Regel als Einzelunternehmen, in Einzelfällen auch in Form einer Personengesellschaft oder GmbH geführt.

Der Juwelier ist nicht mit einem Goldschmied zu verwechseln, der sich um die Herstellung und Verarbeitung von Schmuck in Gold, Silber, Platin unter Hinzufügung von Edelsteinen, Perlen und anderen zum Teil kostbaren Materialien kümmert. Demgegenüber ist der Juwelier für die Vermarktung und den Verkauf von Schmuck verantwortlich. Der Juwelier kann sowohl mit einer kaufmännischen Ausbildung als auch mit einer Ausbildung zum Gold- oder Silberschmied seinen Beruf ausüben. Das Gleiche gilt für den Uhrmacher, der sich als reiner Händler mit dem Verkauf von Uhren beschäftigen oder aber den Einzelhandel mit handwerklichen Dienstleistungen, wie der Reparatur von Uhren, verbinden kann. Juweliere nehmen kleinere Arbeiten wie Reparaturen an den Schmuckstücken in der Regel selbst vor, während sie für größere Änderungen und Anpassungen mit einem Goldschmied zusammenarbeiten.

Uhrmacher sowie Gold- und Silberschmiede betreiben insoweit ein Handwerk i. S. des § 18 Abs. 2 HwO, das gemäß Anlage B zur Handwerksordnung als zulassungsfr...

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