NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Februar 2023

A. Begriff

Ein Schaden ist ein Nachteil, der durch Minderung oder Verlust an materiellen oder immateriellen Gütern entsteht. Die unfreiwillige Einbuße an geschützten Rechtsgütern hat sowohl juristische als auch wirtschaftliche Bedeutung. Ein Schaden kann entweder Individualrechtsgüter oder Universalrechtsgüter betreffen. S. 5Ein Individualrechtsgut (Vermögen, Leben, Ehre usw.) ist betroffen, wenn ein durch Gesetz geschütztes Interesse von Rechtspersonen oder Menschen beeinträchtigt wird. Ein Universalrechtsgut ist betroffen, wenn die Rechtsgüter der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Der Schutz der Universalrechtsgüter ist die hauptsächliche Aufgabe des Strafrechts. Die Gewährung von Schadensersatz ist der Ausgleich des eingetretenen Schadens, dessen Eintritt von einem anderen (= Ersatzverpflichteter) zu vertreten ist. Wirtschaftlich wird der Nachteil auf den Ersatzverpflichteten abgewälzt. Die Verpflichtung zum Schadensersatz setzt eine Anspruchsgrundlage voraus. Diese kann auf einem Vertrag beruhen oder sich aus einem Gesetz ergeben. Die wichtigsten Schadensersatztatbestände sind Delikthaftung für unerlaubte Handlungen (z. B. nach § 823 BGB, § 826 BGB), Gefährdungshaftung (z. B. des Tierhalters nach § 833 BGB;...

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