NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: November 2021
Hinweis:

Wegen der steuerrechtlichen Behandlung des Grund und Bodens Hinweis auf die Abhandlung „Konto: Grund und Boden” in Teil I der Bp-Kartei. Das Thema "Fotovoltaik" wird in einem separaten Konto abgehandelt.

A. Gebäude und Gebäudeteile als Betriebsvermögen

I. Trennung der Wirtschaftsgüter „Grund und Boden” und „Gebäude”

Grund und Boden und Gebäude sind einkommensteuerrechtlich grundsätzlich verschiedene Wirtschaftsgüter (, BStBl 1992 II S. 517). Dies ergibt sich für den Grund und Boden als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut einerseits aus § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, für Gebäude als abnutzbares Anlagegut andererseits aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der Grundsatz der getrennten Beurteilung gilt nach dem Beschluss des Großen Senats des (BStBl 1969 II S. 108) auch für die Ermittlung der Teilwerte.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. , BStBl 2001 II S. 183).

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind zur Ermittlung des Verkehrswerts das Vergleichswertverfahren (einschließlich des Verfahren...

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