NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: April 2021

– Aufwendungen für Berufskleidung (Arbeitskleidung) als Betriebsausgaben oder Werbungskosten –

A. Einkommensteuer/Lohnsteuer

I. Grundsätzliches zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Berufskleidung (Arbeitskleidung) als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Aufwendungen für typische Berufskleidung stellen grundsätzlich Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG dar (R 9.1 LStR). Demgegenüber gehören Aufwendungen für bürgerliche Kleidung zu den nichtabziehbaren Kosten der privaten Lebensführung. Das gilt selbst dann, wenn dem Steuerpflichtigen wegen seines Berufs außergewöhnlich hohe Aufwendungen für Kleidung entstehen. Derartige Kosten der Lebensführung sind nach Maßgabe des subjektiven Nettoprinzips durch die Vorschriften zur Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums pauschal abgegolten und grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 9 EStG entzogen.S. 2

Ob die Aufwendungen der beruflichen Sphäre oder der privaten Lebensführung i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG zuzurechnen sind, ist unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Ist die private Benutzung eines Kleidungsstücks als bürgerliche Kleidung möglich und üblich, so entfällt die Abziehbarkeit der Kosten als Anschaffungskosten bzw. als Betriebsausgaben oder Werbungskos...

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